www.chemnitz.de/KulturSichtbar – Das ist die URL über die ihr ab sofort die Soforthilfe der Stadt Chemnitz für Kunst- und Kulturschaffende erhalten könnt.

„Kultur.Sichtbar“ heißt das kommunale Sonderprogramm der Stadt Chemnitz. Die Soforthilfe soll Chemnitzer Kunst- und Kulturschaffenden dabei helfen, trotz der aktuellen Einschränkungen und schweren Bedingungen sicht- und hörbar zu bleiben.

Das Programm ist Teil des Maßnahmenpakets, das der Stadtrat am 29. April 2020 beschlossen hat, um die Folgen der Pandemie in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport abzumildern (B-116/2020). Für die Soforthilfe Kultur.Sichtbar werden insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendung pro Maßnahme kann max. 1.000 Euro betragen. Die Fördermittel können für Marketingaktionen, Digitalangebote bzw. die Bespielung von Online-Kanälen oder für künstlerische und kulturelle Projekte und Ideen eingesetzt werden, die auch unten den aktuellen Bedingen umsetzbar sind und wahrgenommen werden können.

Kulturbürgermeister Ralph Burghart: „Ich bin sehr froh, dass die Stadträtinnen und Stadträte gestern mit der Budgetfreigabe den Weg zur Unterstützung der Kunst- und Kulturschaffenden in Chemnitz geebnet haben. Die Stadt und ihre Einwohnerinnen und Einwohner brauchen gerade auch in dieser Zeit voller Einschränkungen kulturelles Leben – soweit das eben möglich ist. Ich freue mich daher auf viele kreative und gern auch überraschende Ideen.“

Die Beantragung der Förderung läuft ausschließlich über ein Online-Antragsverfahren. Unter Nutzung eigener Dienstleistungen der Stadt sowie des Kommunalen Zweckverbands KISA wurde ein Online-Antragsassistent auf Basis des verwaltungsübergreifenden Serviceportals Amt24 entwickelt. Darüber können die durch die Coronakrise betroffenen Kulturschaffenden alle notwendigen Angaben und Nachweise in einfacher Form online und zeitunabhängig über www.chemnitz.de/KulturSichtbar einreichen. Die Unterlagen werden sofort und regelmäßig vom Chemnitzer Kulturbetrieb zur Weiterverarbeitung abgerufen.

Anträge können ab sofort und fortlaufend zunächst bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.
Ergibt die Prüfung der eingereichten Unterlagen, dass der Antragsteller antragsberechtigt und der Antrag förderfähig ist, wird zeitnah über die Förderung entschieden.

Als Nachweis des Fördermitteleinsatzes soll die Maßnahme digital dokumentiert werden. Es ist vorgesehen, dokumentarisches Material auf der Webseite der Stadt Chemnitz zu veröffentlichen.

Rückfragen von Künstlern sind an kultur.sichtbar@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0371 488-4121 möglich.

Stand: 30.04.2020

AKTUELLE HILFEN (wichtigste Programme)

BUND: SOFORTHILFE-ZUSCHUSS BUND
Voraussetzungen: hauptberufliche Tätigkeit, Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Inhalte: max. 15.000 €, Achtung: Personalkosten oder private Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig.
Wo beantragen: SAB
Hinweis: Antragungsfrist endet am 31. Mai 2020

LAND: SOFORTHILFE-DARLEHEN „SACHSEN HILFT SOFORT“
Voraussetzungen: Tätigkeit im Haupterwerb, Betriebsstätte in Sachsen, per 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Inhalte: Darlehen bis 50.000 € (Jahresumsatz 2019 bis 1 Mio. €), zinslos, 10 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei, keine Sicherheiten
Wo beantragen: SAB
Hinweis: vereinbar mit KfW Zuschuss

LAND: ARBEITSSTIPENDIUM „DENKZEIT“
Voraussetzungen: freiberuflich tätige Künstler*innen im Haupterwerb, Hauptwohnsitz in Sachsen
Inhalte: 2.000 €, zweckgebunden: erfordert Konzept über das künstlerische Vorhaben in der aktuellen Krisenzeit (theoretisches und praktisches Auseinandersetzen mit den Bedarfen und Herausforderungen des gegenwärtigen gesellschaftlichen Ausnahmezustands)
Wo beantragen: Kulturstiftung Sachsen

EIN KOMPAKTER ÜBERBLICK

Der Branchenverband der Kreativwirtschaft in Sachsen KREATIVES SACHSEN hat eine Übersicht über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Dort findet ihr eine Auflistung von Hilfsprogrammen, Stipendien und Hinweisen inklusive Verlinkungen auf weiterführende Informationen und Antragsformulare z. B. für:

  • die Beantragung von ALG II,
  • die Aussetzung/Herabsetzung/Stundung von Steuern (Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbesteuer), Sozialversicherungsbeiträgen,
  • das Senken der Krankenkassenbeiträge auf den Mindestbeitragssatz,
  • den Ausgleich bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung,
  • den Notfall-Kinderzuschlag (KiZ),
  • das Wohngeld,
  • NEUSTART. das Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen,
  • REALOAD. das Stipendienprogramm für freie Gruppen,
  • das Aussetze der Insolvenzantragspflicht,
  • die Azubi Corona-Hilfe
  • die Beratungsförderung sowie,
  • Branchenspezifische Hilfen
  • u. w. m.
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